Das Rechnungswesen bildet die finanzielle Situation des Unternehmens. Ein Bereich davon ist die Buchhaltung oder auch die Kostenrechnung.

Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege sind auch die Kostenplanung, die Erfolgskontrolle mittels wichtiger Auswertungen (BWA) oder die Offene-Posten Buchführung wesentlicher Bestandteil eines optimalen betrieblichen Rechnungswesens.

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse. Wir erstellen ebenfalls ein monatliches Reporting, individuell auf das Unternehmen angepasst. Sie sehen die Aufwands- und Ertragslage, Analysen über Ihre Finanzsituation oder Liquiditätslage Ihres Unternehmens.

Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an. Die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Sollten Sie die Buchhaltung in Ihrem Hause durchführen wollen und können beraten wir Sie. Durch verschiedene Schnittstellen können wir kostengünstig und schnell Ihre Daten übermitteln. Wir bieten Ihnen darüber hinaus die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals auch in Ihrem Hause an.

Buchhaltung
  • Einrichten der Buchführung
  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Einrichtung von Kostenrechnungssystemen
  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch im Hause des Mandanten)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Offene Posten-Auswertungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Einweisung und Unterstützung von Selbstbuchern
  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Erstellung von Eröffnungs-, Einbringungs-, Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu einer kompliziertesten Aufgabenstellung des Steuerrechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Lohnbuchhaltung
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • SV-Meldungen
  • Steueranmeldungen
Steuererklärung

Die Steuerkanzlei Alexandra Weil berät gewerbliche und private Mandanten in der Region Freudenstadt und Umgebung. Sind Sie auf der Suche nach einem Steuerberater Freudenstadt dann sind Sie bei der Kanzlei genau richtig.

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